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Brandschutztüren

Brandschutztüren

Brandschutztür Eine Brandschutztür hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer im Brandfall zu verhindern bzw. für eine bestimmte Zeit aufzuhalten. Wo Brandschutztüren einzubauen sind, regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) oder die jeweils gültigen Sonderbauvorschriften. Brandschutztüren müssen grundsätzlich drei Anforderungen erfüllen: Sie müssen selbstständig von allein komplett schließen. Der Brandschutz muss zuverlässig über einen definierten Zeitraum gegeben sein. Es werden ausschließlich Komplettsysteme (inkl. Türblatt, Zarge, Beschläge, Schließmittel u. a.) bauaufsichtlich zugelassen. Damit die Brandschutztüren ihre Aufgaben auch dann erfüllen können, wenn sie in stark frequentierten Durchgängen offen stehen, können sie mit Feststellanlagen eingebaut werden. Diese Anlagen sorgen dafür, dass sich die Türen im Brandfall automatisch selbsttätig schließen. Wartung und Prüfung Instandhaltung Neuanlagen Wartung und Prüfung von Brandschutztüren Brandschutztüren sind sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung ihrer lebensrettenden Funktion einer regelmäßigen Wartung bedürfen. Nach der Arbeitsstätten-Verordnung (ArbStättV) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) ist der Eigentümer bzw. der Betreiber der Immobilie persönlich verpflichtet, die Wartung und Prüfung an z. B. Brandschutztüren durchzuführen. Die erforderlichen Wartungsarbeiten können auch auf einen Fachbetrieb wie z. B. PROTEC-24 übertragen werden. Zudem gibt es Richtlinien der Hersteller und Verbände, wie die Richtlinie „Sicherheitsüberprüfung und Wartung von Feuer- und/oder Rauchschutzabschlüssen“ des Industrieverbandes Tore Türen Zargen (ttz). Für Brandschutztüren empfiehlt die ttz-Richtlinie u. a. eine jährliche Prüfung. Die Prüfung beinhaltet z. B. die Kontrolle der Dichtung und ein selbständiges Schließen. Die Wartung und Prüfung von PROTEC-24 erfolgt individuell nach den jeweiligen Herstellerangaben der Brandschutztüren sowie der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DiBt. Leistungen von PROTEC-24 zyklisch wiederkehrende Wartung und Funktionsprüfung nach den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben, Normen oder Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) durch geschultes und regelmäßig weitergebildetes Personal Sicherstellung der gesetzlichen Prüfpflicht durch Einhaltung aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfpunkte durch einen vorgeschriebenen Sachkundigen Sicherstellung eines arbeitssicheren Zustands durch Austausch und Reparatur schadhafter Teile - nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht durch zentrale Pflege aller anlagen- und unternehmensspezifischen Daten in der Wissens- und Dokumentationsplattform CAVEA sowie Aushändigung von Prüfberichten in digitaler Form oder eines Prüfbuchs proaktive Terminabsprache für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Wartungszyklen vorbeugende Instandhaltung durch regelmäßige Pflege oder rechtzeitigen Austausch aller Verschleißteile, wie z. B. Dichtungen, für eine längere Lebensdauer der Anlagen individuelle, auf Ihren Bedarf zugeschnittene Wartungsverträge zur Minimierung Ihrer Administrations- und Ausfallzeiten sowie bevorzugte Behandlung bei Störungen oder Notfällen individuelle Serviceleistungen wie z. B. Wartungen außerhalb der Produktionszeiten an 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr Pflichten des Betreibers Gem
Feuerschutztüren und -tore müssen heute weit mehr können als nur vor Feuer zu schützen

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Daher steht auch der Rauchschutz im Vordergrund. Unsere Feuerschutztüren und -tore bieten optimalen Brand- und Rauchschutz und sind Garanten für Sicherheit und Zuverlässigkeit. Sie verfügen außerdem über Feststellanlagen und Antriebe für einen barrierefreien Durchgang.
Feststellanlagen für Feuerschutztüren

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Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse verhindern (über Auslösung der Feststellanlage) eine Übertragung von Feuer und Rauch in andere Bereiche. Wir von EXA liefern Ihnen hochwertige Feststellanlagen - von der Beratung bis hin zur Abnahme und Wartung. Fragen Sie kostenlos an - wir beraten Sie gerne!
DuPont Schutzanzug Tyvek 500 Classic Xpert

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Schutzanzug, Typ 5b+6b, mit Kapuze und Gummizügen, Schutz gegen Infektionserreger EN14126
Brandschutzanlagen

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Brandschutzanlagen sind heutzutage etwas, was jedes Gebäude haben muss. Schützen Sie sich rechtzeitig uns sorgen für eigene Sicherheit! Brandschutzanlagen verhindern, dass sich der Rauch sowie Feuer durch das Gebäude ungehindert verbreiten und somit alle Menschen im Gebäude in Gefahr bringen. Wir planen, montieren und warten Ihre Brandschutzanlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) , Feststellanlagen für Feuerschutztüren sowie Feststellanlagen an Brandschutztoren.
Steriler Schutzanzug Tyvek 500 Classic Xpert

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3-lagiger Mundschutz Typ II R

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PE-17A-Schuhschutz aus Polyethylen

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